Verkehrsunfallrecht

Beim Schadensersatzrecht bzw. beim Verkehrszivilrecht geht es um Fragen der Durchsetzung oder der Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall. In der Regel stehen hierbei auf der gegnerischen Seite eine Versicherung, sodass auch Fragen aus dem Versicherungsrecht Gegenstand sind. Zu den Ansprüchen, die durchzusetzen oder die abzuwehren sind, gehören zum Beispiel: Kfz- oder Fahrrad-Reparaturkosten, Nutzungsausfall oder Mietfahrzeugkosten, Kosten des Sachverständigen, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten, etc. Besondere Probleme ergaben sich bei Verkehrsunfällen im Ausland oder mit ausländischen Kraftfahrzeugen oder mit Kraftfahrzeugen, die nicht versichert sind. Wenden Sie sich insbesondere in solchen Fällen an uns, da die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz hierbei besondere Rechtskenntnisse erfordert.

Wir beurteilen für Sie fachkundig alle Haftungsfragen. Wir schätzen sachlich ein, welche Schadensersatzansprüche Ihnen zustehen und wie diese durchgesetzt werden können. Sie haben in solchen Fällen immer die Möglichkeit uns, mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu beauftragen. Die Kosten zahlt – bis auf extreme Einzelfälle – immer die Versicherung des schuldigen Unfallgegners. Auch ein unabhängiger Sachverständiger Ihrer Wahl kann mit der Sicherung der Beweise und der Feststellung des Schadensumfangs beauftragt werden. Auch die Kosten für dieses Gutachten muss die Versicherung des Gegners übernehmen, sofern es sich nicht lediglich um einen Bagatellschaden handelt.

Wir arbeiten ständig mit einem renommierten Sachverständigenbüro zusammen, so dass wir Ihnen auch hier Hilfestellung leisten können. Sie haben ein Wahlrecht und können selbst entscheiden, ob Sie reparieren oder nicht. Den Schadensersatz können Sie auch ohne Rechnung allein auf Grundlage des Sachverständigengutachtens geltend machen. Hier beraten wir Sie unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, welche Variante für Sie die sinnvollste ist.