DSGVO konforme Datenschutzerklärung jetzt Pflicht
Rechtsanwälte Dr. Papsch & Collegen helfen Ihnen dabei Ihre Website datenschutzkonform aufzustellen
Datenschutz war immer ein wichtiges, sensibles Thema, um den Rechten des Kunden gerecht zu werden.
Seit dem Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung am 25.05.2018 werden erhöhte Anforderungen an die Abfassung einer Datenschutzerklärung und Impressums für die Homepage notwendig.
Schon bei einfachen Websites werden personenbezogene Daten verarbeitet, so sind Sie als Webseitenbetreiber, ob Unternehmer, Freiberufler oder Privatpersonen, höchstwahrscheinlich direkt von der DSGVO betroffen.
Damit Transparenz für den Nutzer Ihrer Homepage geschaffen wird, unterstützen wir Sie gerne bei der Überarbeitung des Impressums und der Datenschutzerklärung. Stellen Sie uns die technischen Daten zur Verfügung, die wir sodann in eine Datenschutzerklärung einarbeiten werden.
Die Kanzlei Dr. Papsch & Collegen steht Ihnen in allen Datenschutzangelegenheiten gerne zur Seite.
