Ihr Mandat und die Mandatserteilung in der Kanzlei Dr. Papsch & Collegen

Als Mandat wird die Beauftragung eines Rechtsanwaltes bezeichnet. Wenn wir Ihre Interessen und Rechte gerichtlich oder außergerichtlich vertreten sollen, erteilen Sie uns ein Mandat. Ein Mandat kann sich auch ausschließlich auf eine Beratung beziehen. Eine Vollmacht ist dann in der Regel nicht nötig. Damit wir für Sie gegenüber Dritten tätig werden können, benötigen wir nicht nur das Mandat. Ein Mandat erteilen und den Anwalt bevollmächtigen gehen dabei miteinander einher. Sie unterzeichnen eine Vollmacht, damit wir für Sie gegenüber Dritten auftreten dürfen. Wir stellen Ihnen hier auch das eine oder andere Mandatsgebiet etwas näher vor, damit sich als Mandant von Anfang an sicher und gut betreut bei uns fühlen.


Beratung und Vertretung – Kernbereiche der Anwaltstätigkeit

Bei uns stehen Ihnen verschiedene Rechtsanwälte mit fachanwaltlicher Qualifikation zur Verfügung. Fachanwälte haben in einem bestimmten Rechtsgebiete Erfahrung und besondere Kenntnisse nachgewiesen. Als Mandant finden Sie bei uns die Rechtsgebiete: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Mietrecht und mehr, betreut von einem Fachanwalt/einer Fachanwältin. Hier steht Ihnen jeweils ein Fachanwalt zur Verfügung. Neben der Bezeichnung Rechtsgebiet ist auch der Begriff Mandatsgebiet interessant. Dabei geht es um den jeweiligen Sachverhalt, auf den sich ein Mandat konkret bezieht. Es könnte etwa lauten „Kündigungsschutzklage gegen die Z-GmbH“. Außerdem kann man als Mandatsgebiete die anwaltliche Tätigkeit kategorisieren. Hier sind zum Beispiel die Mandatsgebiete: Klage, Forderungseinzug oder Geltendmachung Schadensersatz denkbar. 

Wir werden als Rechtsanwalt im Forderungseinzug für Sie tätig. Forderungseinzug umfasst dabei ein ganzes Bündel von außergerichtlichen und gerichtlichen Maßnahmen bis hin zur Vollstreckung. Immer geht es darum, Geldforderungen beizutreiben. Mahnschreiben, Mahnbescheide, Zahlungsklagen und Vollstreckungsmaßnahmen gehören dazu. Sie erteilen uns als Anwalt für den Forderungseinzug eine Vollmacht, damit wir tätig werden können. Für Unternehmen bieten wir auch ein Sammelmandat für den Forderungseinzug an, um viele Ihrer Außenstände gleichzeitig geltend zu machen. Lassen Sie sich zum Thema Forderungseinzug beim Rechtsanwalt von uns beraten. 

Bei einer Privatinsolvenz ist die Schuldnerberatung Teil des Verfahrens. Wir stehen Ihnen in der Privatinsolvenz für Beratung zur Verfügung. Auch in der Unternehmensinsolvenz sind wir kompetente Ansprechpartner. Mit Dr. Gerold Papsch – einem Fachanwalt für Insolvenzrecht – profitieren Sie von fachanwaltlicher Erfahrung und vertieften Kenntnissen im gesamten Insolvenzrecht. Denken Sie gerade als Unternehmer daran, sich rechtzeitig beraten und von uns rechtliche unterstützen zu lassen, wenn sich eine Insolvenzlage abzuzeichnen beginnt. Auch im privaten Bereich schafft eine Privatinsolvenz neue Perspektiven und Lösungsmöglichkeiten. Wir stehen Ihnen mit der Privatinsolvenz Beratung zur Seite.